Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Liefer- und Zahlungsbedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Korel-Spanndecken erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB der Firma Korel-Spanndecken haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Gegenbestätigungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern.

2. Angebot und Abschluss

Die Angaben sind stets freibleibend und unverbindlich; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch die Ausstellung eines Lieferscheins bzw. die Ausstellung der Warenrechnung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und sonstige Leitungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Auftragserteilung hat schriftlich zu erfolgen. Durch die Auftragserteilung des Käufers versichert dieser damit gleichzeitig, dass er zahlungsfähig ist. Bestellte Sonderanfertigungen sowie Schnellproduktionen können nach Bestelleingang nicht mehr storniert werden. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen an den Käufer bekannt, die nach pflichtgemäßem, kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erreichen nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Firma Korel-Spanndecken schriftlich bestätigt werden.

3. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung

Lieferfristen und sonstige von derFirma Korel-Spanndecken genannten Termine sind stets circa Angaben und unverbindlich. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Bei Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitsausstände, Aussperrungen bei uns oder unseren Lieferanten, ebenso alle sonstigen Ursachen und Umstände die Erzeugung und Versand behindern, entbinden dieFirma Korel-Spanndecken während ihrer ganzen Dauer und hinsichtlich ihrer Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegangener Lieferungsverpflichtungen, ohne dass in diesem Fall der Besteller berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Derartige Betriebsstörungen berechtigen dieFirma Korel-Spanndecken die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer steht dann ausnahmsweise ein Rücktrittsrecht hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zu, wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert und danach der Käufer eine angemessene, mindestens einmonatige, schriftliche Nachfrist gesetzt hat. Die Firma Korel Decken UG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4. Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferungen erfolgen zuzüglich den jeweiligen Versand- und Verpackungskosten. Die jeweiligen Versandwege und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Käufer über.

5. Verpackung

Die jeweiligen Verpackungen sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Verpackung wird dem Käufer zum Selbstkostenpreis berechnet. Eine Rücknahme der Verpackung ist nur möglich bei kostenfreier Anlieferung.

6. Preise und Zahlung

Durch die Auftragserteilung bestätigt der Käufer gleichzeitig seine Kreditwürdigkeit, wovon dieFirma Korel-Spanndecken dann auch ausgeht und diese voraussetzt. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Firma Korel-Spanndecken andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Firma Korel-Spanndecken berechtigt, Sicherheiten nach ihrer Wahl zu verlangen oder die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Schadenersatzansprüche von Seiten des Bestellers abgeleitet werden können. Zahlungen haben bei Vorkasse im Voraus zu erfolgen. Bei vorliegender Einzugsermächtigung wird der fällige Betrag unter Abzug von 3 % Skonto innerhalb von sieben Tagen abgebucht, soweit die Angebote, Auftragsbestätigung und Rechnung nichts ausdrücklich Gegenteiliges enthalten. Bei nicht funktionierendem Einzug werden Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Bankkreditkosten berechnet. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels werden alle noch offenen Rechnungen sofort fällig. Zahlungen sind ausschließlich an die Firma Korel-Spanndecken zu richten. Vertreter ohne ausdrückliche schriftliche Vollmacht sind nicht zum Inkasso berechtigt. Die Firma Korel-Spanndecken ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Korel-Spanndecken berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch für nichtbezahlte gelieferte Produkte.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt der Firma Korel-Spanndecken gemäß § 455 BGB. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Firma Korel-Spanndecken aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleibt die verkaufte Ware Eigentum der Firma Korel-Spanndecken. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Ware sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Korel-Spanndecken hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei gegenteiligem Verhalten wird der Käufer schadenersatzpflichtig. Darüber hinaus ist die Firma Korel-Spanndecken bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Korel-Spanndecken liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Die aus dem Weiterverkauf und / oder Verarbeitung der Waren bei dritten Personen oder sonstigen Rechtsgründen (Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Korel-Spanndecken ab. Für rechtzeitiges Vorzeigen oder Beibringen eines Protestes haftet die Firma Korel-Spanndecken nicht. Diskont oder sonstige Spesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.

8. Mängelrüge und Gewährleistung

Mängelrügen seitens des Käufers in Bezug auf Eigenschaften, Gewicht oder Maß der Ware haben ausschließlich nach § 377 HGB zu erfolgen. Durch die ständige Weiterentwicklung der Artikel behält sich die Firma Korel-Spanndecken kleine Abweichungen von den Abbildungen, in Form, Material und Ausführungen vor. Bei Eloxaloberflächen kann es durch die Beschichtung zu vereinzelten Farbunterschieden kommen; diese können als Reklamationsgrund nicht anerkannt werden. Die Unvollständigkeit der Lieferung kann nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware, Beanstandungen erkennbarer Mängel können nur innerhalb sieben Tagen nach Warenempfang, Beanstandungen der Rechnung nur innerhalb sieben Tagen ab Rechnungsdatum angemahnt und berücksichtigt werden. Bei Eingang der Ware beim Käufer durch die Deutsche Bundesbahn, Post, Spedition oder sonstige Frachtführer hat dieser die Ware sofort im Beisein des entsprechenden Transporteurs auszupacken und nach Transportschäden zu untersuchen. Stellt sich dabei eine Beschädigung der Ware heraus, so ist der Käufer verpflichtet, zur Wahrung der Rechte auf Schadenersatz gegenüber dem jeweiligen Transporteur eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen. Hat der Käufer eine derartige Tatbestandsaufnahme versäumt, so entbindet dieser Umstand die Firma Korel-Spanndecken von jeglicher Verpflichtung. Für Transportschäden wird dann nicht aufgekommen. Für eine fehlerhaft gelieferte Ware, soweit dies die Firma Korel-Spanndecken zu vertreten hat, leistet diese nach eigener Wahl entweder Ersatz oder schreibt den hierfür zu berechnenden Betrag gut. Der Beweis für die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware und das Verschulden der Firma Korel-Spanndecken hierfür obliegt dem Käufer. Auf Verlangen ist die fehlerhaft gelieferte Ware im Zustand der Anlieferung zurückzugeben. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die vorgenannten Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die Rücksendung von einwandfreien Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen, anderes gilt nur dann, wenn ein schriftliches Einverständnis erteilt wurde. Besonders angefertigte Waren können auf keinen Fall zurückgenommen werden. Die Firma Korel-Spanndecken kann dem Besteller bei vereinbarter Rücksendung eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Warenwertes in Rechnung stellen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden oder unstreitig sind.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den in dem vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden des Verkäufers.

10. Datenschutz

Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Firma Korel-Spanndecken. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle hier nicht aufgeführten Fälle sind die betreffenden Bestimmungen des HGB anzuwenden. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Informationen zu Porto & Versand
Lieferung mit UPS Standard
Versand nach Deutschland, A, CH, L, E, F, BE, T
Die Anlieferung erfolgt normalerweise innerhalb 24 bis 48 Stunden. Lieferung erfolgt zzgl. Verpackungs- & Transportkosten.
Bezahlen Sie mit: Vorkasse, Rechnung (für Stammkunden)

Lieferung durch UPS Express Saver
Versand nach Deutschland, F, A, CH, L, E
Die Anlieferung erfolgt normalerweise am nächsten Werktag bis 12:00 Uhr. Lieferung erfolgt zzgl. Verpackungs- & Transportkosten
Bezahlen Sie mit: Vorkasse, Rechnung (für Stammkunden)

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Wir verarbeiten ausschließlich Renolit- und Pongs-Spanndecken. Nähere Einzelheiten zu den Spanndecken entnehmen Sie bitte auf der folgenden Seite.

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